Barrierefreiheit


Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.easy-therm.com einschließlich des dazugehörigen Onlineshops shop.easy-therm.com.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Videos werden über externe Hostingprovider (Youtube, Vimeo) eingebunden. Für einige aufgezeichnete Videos fehlen die Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen bei der Produktion neuer Videos verstärkt Untertitel bereitzustellen.
  • Viele PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.
  • Bei der Nutzung von Screenreadern kann es vereinzelt zu Einschränkungen in der Produktdarstellung und im Checkout-Prozess kommen.
  • Bei einer Akkordeon-Ausklappfunktion sind ARIA Kennzeichnungen nicht vollständig umgesetzt.
  • In seltenen Fällen kann die Tastaturnavigation eingeschränkt sein.
  • Videos (Audiodeskription aufgezeichnet): Die Bereitstellung der geforderten Audiobeschreibungen können wir für die Vielzahl an Videos nicht leisten. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass die Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Wirtschaftskammer liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
  • Einige Elemente verfügen wegen der bisherigen Corporate Identity noch nicht über ausreichenden Kontrast.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.05.2025 erstellt und zuletzt am 02.09.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Wir möchten, dass unsere Website und unser Onlineshop für alle Menschen zugänglich sind.

Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen, können Sie uns gerne kontaktieren:

E-Mail: office@easy-therm.com

Telefon: +43 3352 38200 600

Postanschrift: easyTherm GmbH, Thomas A. Edison-Straße 2, 7000 Eisenstadt, Österreich

Bitte geben Sie dabei möglichst genaue Angaben zur Fundstelle des Problems (URL) sowie eine Beschreibung der Barriere.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren